Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabepaket vor Ort
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. Nähere Informationen erhalten Sie über die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Broschüre.
- Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen entstehen. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern bzw. des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag und Essen.
- Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
- Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 10 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüs-tungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente.
- Persönlicher Schulbedarf: Um die Anschaffung von persönlichen Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro - insgesamt 100 Euro.
- Ausflüge: Zudem werden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
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Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben übernommen (falls die Schülerfahrkarte auch privat nutzbar ist, ist im Regelfall ein Eigenanteil von 5 Euro monatlich zu tragen).
Die konkrete Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist im Detail in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich. Informationen bzw. Kontaktdaten zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in der Stadt Hof erhalten Sie hier.
- Ärzte
- Alleinerziehend
- Agentur für Arbeit
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Beratung & Geburt vertraulich
- Bunter Kreis Bayreuth
- Elterngeld
- Frauenhäuser
- Frühförderung
- Geburtskliniken
- Gleichstellungsstelle der Stadt Hof
- Harl.e.kin-Nachsorge Bayreuth
- Hebammen und Familienhebammen
- Jugendamt
- Job-Center Hof
- Kindergeld
- Kindertageseinrichtungen
- Kinderschutz
- Kinderschutzbund Hof
- Kindswohlgefährdungen
- Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
- Landratsamt Hof - Fachbereich Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
- Landratsamt Hof - KoKi
- Mehrgenarationenhaus Hof
- Mütterclub Hof
- Mutter/Vater-Kind-Kur
- Nummer gegen Kummer
- Polizei
- Psychologische Beratungsstelle
- Sexueller Missbrauch
- SPZ Hochfranken
- SPZ Schreiambulanz
- Tagesklinik für Kinder und Jugendliche
- TPZ Hof
- Treffpunkt Familie Diakonie Hochfranken gGmbH
- Trennung und Scheidung