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KoKi - Netzwerk Frühe Kindheit
Annika Schlegel
1. Stock, Zimmer 10 
Klosterstr. 23
95028 Hof

  +49 (0)9281 815 1271
 +49 (0)9281 815 1299 
   annika.schlegel@stadt-hof.de   
Icon Internet  www.hof.de

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8 - 11:45 Uhr
Montag und Donnerstag 14 - 16 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Flyer

Mit unserem KoKi-Flyer sowie unserem KoKi-Einleger stelllen wir Ihnen unsere Arbeit mit wenigen Worten vor. Bei Fragen und Wünschen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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Elterngeld

Elterngeld und ElterngeldPlus

Mutter und Vater können insgesamt bis zu 14 Monate lang Elterngeld bekommen, wenn sie sich überwiegend der Kindererziehung widmen. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro (auch wenn die Eltern vorher nicht erwerbstätig waren) und maximal 1.800 Euro. Bei Mehrlingsgeburten gibt es pauschal 300 Euro für jedes weitere Kind. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Lebensmonate Geld beziehen, die restlichen zwei Monate sind für den anderen Elternteil vorgesehen. Die Eltern können den Zeitraum frei einteilen. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld.

Hier finden Sie den Link zum Elterngeldantrag für Bayern

Link zum zfbs.bayern www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/antraege/index.php

sowie die Kontaktdaten der Regionalstelle Oberfranken mit Standorten in Bayreuth und Selb www.zbfs.bayern.de/behoerde/regionalstellen/oberfranken/index.php

Oberfranken
ZBFS - Region Oberfranken
Elterngeldstelle
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth

Telefon:
Geburtstag des Kindes vom 01. bis 15. eines Monats: 0921 605-2310
Geburtstag des Kindes vom 16. bis 31. eines Monats: 0921 605-2311
E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de
Fax: 0921 605 2911

Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Rufnummern ändern können.

ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit
Mit dem ElterngeldPlus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.