Kontakt

KoKi - Netzwerk Frühe Kindheit
Annika Schlegel
1. Stock, Zimmer 10 
Klosterstr. 23
95028 Hof

  +49 (0)9281 815 1271
 +49 (0)9281 815 1299 
   annika.schlegel@stadt-hof.de   
Icon Internet  www.hof.de

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8 - 11:45 Uhr
Montag und Donnerstag 14 - 16 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Flyer

Mit unserem KoKi-Flyer sowie unserem KoKi-Einleger stelllen wir Ihnen unsere Arbeit mit wenigen Worten vor. Bei Fragen und Wünschen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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Frauenhäuser

Frauenhäuser in der Region

sind eine soziale Einrichtung, die Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft anbieten.

Folgende Frauenhäuser stehen in der Region zur Verfügung

Rechtliche Möglichkeiten
Neben strafrechtlichen Maßnahmen stehen Ihnen auch u.a. folgende zivilrechtliche Schritte zur Verfügung:

  • Beantragung einer einstweiligen Anordnung / Verfügung auf:
    - Zuweisung der Wohnung
    - Näherungs- bzw. Kontaktverbot
    - Sorge- / Umgangsrecht

Bei der Antragstellung kann Ihnen die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht Hof behilflich sein. Erstinformationen erhalten Sie über die Telefonnummer 09281 600 0 (Vermittlung)

In allen rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Die dadurch entstehenden Kosten können evtl. im Weg der Prozesskostenbeihilfe durch den Staat übernommen werden. Auch bei der Stellung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe kann Ihnen die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht Hof behilflich sein.

In Fällen häuslicher Gewalt erhalten Sie Beratung und Unterstützung bei:
Beratungsstelle für Frauen und Kinder der Kriminalpolizei Hof 09281 704 555
sowie der Schwerpunktsachbearbeitern "Häusliche Gewalt" bei der Polizeiinspektion Hof 09281 704 0.